Rechtliches

Rechtliches · 21. November 2017
Wußten Sie, dass das Wort "Schulmedizin" auf Webseiten von Heilpraktikern nicht mehr benutzt werden darf! Lt. der aktuellen Rechtssprechung wird das Wort "Schulmedizin" als Schimpfwort gewertet. Daher werden Sie auf vielen Webseiten von Heilpraktikern statt dessen den Begriff "evidenzbasierte Medizin (umgangssprachlich "Schulmedizin")" finden.

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